Reiseratgeber
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Der Schwerbehindertenausweis ist ein wichtiges Dokument für Menschen mit Behinderung. Denn damit stehen Betroffenen zahlreiche Erleichterungen und Rechte zu. Doch wie steht es um die Gültigkeit dieses Ausweises außerhalb Deutschlands? Die schlechte Nachricht: Der deutsche Schwerbehindertenausweis ist nur innerhalb der Bundesrepublik verbindlich. Aber wir schicken gleich eine gute Nachricht hinterher: Der EU-Behindertenausweis kommt! Dieser Beitrag bietet einen Überblick über die aktuellen Regelungen und die spannenden Entwicklungen rund um die Einführung des EU-weit gültigen Behindertenausweises.
Ein kurzer Faktencheck: Menschen mit Behinderungen
In Deutschland leben aktuell rund 7,8 Millionen Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung. In der gesamten EU belaufen sich die Zahlen auf etwa 80 Millionen Bürgerinnen und Bürger. Dabei können ganz unterschiedliche Behinderungen wie eine Gehbehinderung, Gehörlosigkeit, Blindheit oder auch kognitive Beeinträchtigungen vorliegen. Wie für alle gilt auch für sie dasselbe Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU.
Haben Sie einen Grad der Behinderung von mindestens 50, gelten Sie in Deutschland als schwerbehindert. Mit dem zugehörigen Schwerbehindertenausweis stehen Ihnen bestimmte Nachteilsausgleiche zu. Das können etwa vergünstigte Eintrittspreise im Kino, im Museum oder auch im Freibad sein. Abhängig von der vorliegenden Behinderung können Sie auch Parkerleichterungen bekommen oder den ÖPNV kostenlos nutzen. Außerdem genießen Menschen mit Schwerbehinderung steuerliche Erleichterungen, Zusatzurlaub und einen besonderen Kündigungsschutz. Gerade die Vorteile bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und der Nachlass bei Eintrittspreisen wären auch im Urlaub nützlich, nicht wahr? Leider muss der Schwerbehindertenausweis aber nur innerhalb Deutschlands akzeptiert werden, im Ausland hat er keine Gültigkeit. Das liegt auch daran, dass jedes Land eigene Regelungen bezüglich der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen hat. Auf Reisen kann das durchaus dazu führen, dass Dienstleister spezielle Services verweigern – erst recht bei nicht sichtbaren Behinderungen. Menschen mit Behinderung erhalten dann Vergünstigungen und andere Nachteilsausgleiche nicht.
Menschen mit Behinderungen waren dadurch lange Zeit im Nachteil, wenn sie auf Reisen etwa den vollen Eintrittspreis im Freizeitpark bezahlen mussten, obwohl sie aufgrund ihrer Beeinträchtigung womöglich gar nicht alle Fahrgeschäfte nutzen konnten. Mit dem EU-Behindertenausweis wird sich das künftig ändern.
Um die Mobilität von Menschen mit Behinderungen innerhalb der EU zu verbessern, wird aktuell an der Einführung eines EU-Behindertenausweises gearbeitet. Diesen hat das EU-Parlament im April 2024 beschlossen. Ziel ist es, dank des neuen Ausweises die Anerkennung einer Schwerbehinderung über die Grenzen hinweg zu vereinheitlichen und somit das Reisen innerhalb der EU zu erleichtern. Menschen mit Behinderung können dann die in ihrem Reiseland geltenden Nachteilsausgleiche nutzen. So kann der Ausweis etwa Vergünstigungen bei kulturellen Institutionen und Freizeitangeboten oder Erleichterungen bei der Nutzung des örtlichen ÖPNV ermöglichen. Das erhöht nicht nur die Reisefreiheit, sondern auch die allgemeine Lebensqualität und Teilhabe an der Gesellschaft. Gleichzeitig ist auch eine Verbesserung des blauen EU-Parkausweises für Menschen mit Behinderung geplant. Damit haben Betroffene Zugang zu Parkplätzen, die speziell für Menschen mit Behinderungen reserviert sind. Das ist insbesondere in dicht besiedelten städtischen oder touristischen Gebieten wichtig.
Der EU-Behindertenausweis wird für Kurzaufenthalte für bis zu drei Monate gelten. Das sollte also ideal in die meisten Urlaubspläne passen. Eine Ausnahme gilt etwa für Personen, die in einem anderen EU-Staat arbeiten oder studieren: Sie können den EU-Ausweis bis zu dem Zeitpunkt nutzen, an dem der neue nationale Behindertenstatus anerkannt wird. Bis der EU-Behindertenausweis kommt, ist jedoch noch etwas Geduld gefragt. Denn die finale Verabschiedung hat der Rat auf die nächste Legislatur verschoben. Doch eines ist dabei schon sicher: Die Ausstellung sowie die Verlängerung sind für Menschen mit Behinderung kostenlos.
Die Einführung des EU-Behindertenausweises bedeutet eine signifikante Verbesserung für das Reisen und die allgemeine Mobilität von Menschen mit Behinderungen innerhalb der Europäischen Union. Denn mit ihm haben Betroffene die Gewissheit, dass ihr Behindertenstatus auch in einem anderen EU-Land anerkannt wird und Sie Zugang zu den im Reiseland geltenden Nachteilsausgleichen haben. Das verringert die administrativen Hürden einer Reise und erleichtert die Teilhabe an kulturellen und sozialen Aktivitäten während des Urlaubs. So können Menschen mit Behinderungen die gleichen Reiseerfahrungen wie alle anderen machen. Auch wenn es bis zur endgültigen Einführung des EU-Behindertenausweises noch dauert, zeigt die Entwicklung das Bestreben der EU, Inklusion und Gleichberechtigung in allen Aspekten des Lebens zu fördern.
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