logo

Reiseratgeber


Finanzierungsmöglichkeiten für behindertengerechte Reisen

Reiserategeber


Urlaub ist eine Zeit der Erholung und des Abenteuers. Doch natürlich ist eine Reise auch immer mit Kosten verbunden: Anreise, Unterkunft, Verpflegung, Ausflüge, Heimreise. Menschen mit Behinderung haben aufgrund ihrer Beeinträchtigung zusätzliche Kostenfaktoren, wie etwa eine Reiseassistenz, die im Urlaub unterstützt. Dieser Begleitdienst ist in vielen Fällen nicht nur hilfreich, sondern gar unerlässlich, um barrierefreie Reisen überhaupt möglich zu machen. Doch natürlich entstehen auch für die Reiseassistenz Kosten für Transport, Übernachtung und Verpflegung. Ebenso wollen die Kosten gedeckt werden, wenn im Urlaub ein Pflegedienst in Anspruch genommen werden muss. Da stellt sich vielen Betroffenen die Frage, wie sich ihre Reise finanzieren lässt.

Grundlagen der Finanzierung: Kosten einer barrierefreien Reise

Behindertengerechte Reisen umfassen wie jede Reise eine Vielzahl von Ausgaben. Dazu zählen zunächst die eigenen Reisekosten, also An- und Abreise, Unterkunft sowie Verpflegung. Diese müssen in jedem Fall selbst getragen werden und hängen von verschiedenen Faktoren, wie dem Reiseziel und der Reisedauer, ab. Ebenso entsteht diese Art der Kosten auch für die Assistenzkraft. Darüber hinaus reist die Assistenz in ihrer Funktion als Arbeitskraft mit und muss für ihre Leistungen entlohnt werden. Wir berechnen pro Assistenzkraft eine Tagespauschale von 399,00 € bei acht Stunden Arbeit. Wünschen Sie außerdem Hilfe bei der An- und Abreise durch die Reiseassistenz, kostet auch diese Dienstleistung Geld. So können sich die Gesamtkosten für die Begleitung schnell auf mehrere tausend Euro belaufen.

 

Für die Deckung der Reisekosten stehen Ihnen verschiedene Mittel zur Verfügung. So können Sie grundsätzlich auch im Urlaub weiterhin über Ihr Pflegegeld verfügen, insofern Sie dieses beziehen. Auch den Entlastungsbetrag können Sie nutzen. Des Weiteren haben Sie Anspruch auf das Budget der Verhinderungspflege und können dieses zum Teil mit unverbrauchten Mitteln der Kurzzeitpflege aufstocken. Wurden Ihnen medizinische Leistungen nach dem SGB V verordnet, werden diese wie gewohnt über die Verordnung mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet. Mit diesen Kassenleistungen ist schon mal ein Teil der entstehenden Kosten gedeckt. Dennoch bleibt noch ein gewisser Eigenanteil für die Finanzierung der Reiseassistenz. In der Vergangenheit mussten Betroffene hierfür oft auf private Mittel oder Unterstützung durch gemeinnützige Organisationen zurückgreifen, um die Kosten zu stemmen. Doch inzwischen hat sich einiges getan!

Der Wendepunkt: Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) 2022

Wir machen es kurz: Menschen mit Behinderung können Eingliederungshilfeleistungen für Kosten erhalten, die entstehen, weil sie bei einer Urlaubsreise auf eine Begleitperson angewiesen sind. Dies geht auf ein Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2022 zurück. Ein Rollstuhlfahrer hatte geklagt, nachdem er im Juli 2016 eine Schiffsreise unternahm, auf die er eine seiner persönlichen Assistenzkräfte mitnahm. Er machte gegenüber dem zuständigen Sozialhilfeträger die Übernahme der Reisekosten für den Assistenten geltend, was abgelehnt wurde. Schließlich bekam er vor Gericht jedoch Recht. Die Begründung: Urlaubsreisen als Form der Freizeitgestaltung stellen ein legitimes soziales Teilhabebedürfnis dar. Entstehen dabei unabwendbare Mehrkosten aufgrund der vorliegenden Behinderung, sind diese als Teilhabeleistung zu übernehmen. Wer also eine Reiseassistenz benötigt, bekommt diese auch finanziert. Erstattet werden aber nur die Reisekosten der Assistenzkraft, nicht die eigenen. Außerdem muss darauf geachtet werden, dass die Ausgaben so gering wie möglich gehalten werden (Urt. v. 19.05.2022, Az. B 8 SO 13/20 R).

Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger

Welcher Kostenträger im Einzelfall zuständig ist, hängt von der Ursache der Behinderung und von der Art der benötigten Hilfe ab. Je nach Fall kann das z. B. die Pflegekasse, die Krankenkasse, die Unfallversicherung oder das Versorgungsamt sein. Mit dem zuständigen Träger verhandeln Sie vor Ihrer geplanten Reise einen Tagessatz für die Finanzierung der Reiseassistenz. Der Tagessatz ist stark abhängig von der individuellen Versorgungslage. So benötigen manche Menschen mit Behinderung Betreuung rund um die Uhr, bei anderen reichen fünf Stunden am Tag. Gehen Sie auf jeden Fall frühzeitig auf den zuständigen Sozialhilfeträger zu.

Budgetplanung und Kostensenkung

Eine sorgfältige Budgetplanung ist entscheidend, um die Kosten behindertengerechter Reisen im Auge zu behalten. Es ist ratsam, frühzeitig mit der Planung zu beginnen und Preise für Transportmittel, Unterkünfte und Dienstleistungen zu vergleichen. Hier sind einige weiterführende Tipps, die helfen können, die Kosten zu minimieren:

 

  • Frühzeitige Buchung: Planen Sie Ihre Reise so früh wie möglich. Frühbucherrabatte sind oft verfügbar für Flüge, Hotels und sogar Transportdienstleistungen am Zielort. Zusätzlich ermöglicht Ihnen eine frühzeitige Planung, Preise zu vergleichen und die kostengünstigsten Optionen auszuwählen.
  • Günstige Reisezeit wählen: Die Reisekosten können abhängig von der Saison stark variieren. Außerhalb der Hauptreisezeiten – wie Schulferien und Feiertage – zu reisen, kann deutlich günstiger sein. Zudem sind touristische Orte in der Nebensaison weniger überfüllt, was die Reise angenehmer machen kann.
  • Gruppenreisen erwägen: Manchmal können Gruppenreisen kostengünstiger sein, besonders wenn es um spezialisierte Reisen für Menschen mit Behinderungen geht.
  • Budget für unvorhergesehene Ausgaben einplanen: Es ist immer ratsam, einen Teil des Budgets für unvorhergesehene Ausgaben freizuhalten. Trotz sorgfältiger Planung können immer Situationen auftreten, in denen zusätzliche Kosten entstehen.

Fazit: Erschwingliche Reisemöglichkeiten

Die Finanzierung behindertengerechter Reisen ist eine komplexe Angelegenheit, die eine gründliche Planung und Kenntnis der verfügbaren Ressourcen erfordert. Das Urteil des Bundessozialgerichts hat die Tür für verbesserte Unterstützungsmöglichkeiten geöffnet und stellt einen wichtigen Schritt zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Bereich des Reisens dar. Es ist wichtig, dass Reisende mit Behinderungen sich aktiv über ihre Rechte und Unterstützungsmöglichkeiten informieren und diese nutzen.


Sie wollen mehr über die Finanzierungsmöglichkeiten erfahren? Werfen Sie gerne einen Blick auf unsere Beispielrechnung: 

Finanzierung Ihrer Reise und Assistenz
Share by: