Reiseratgeber


Rechte von Reisenden mit Behinderungen in der EU: Das gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln

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Menschen mit Behinderungen sollen ohne Diskriminierung leben und gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können. Dafür setzt sich die EU in vielen Lebensbereichen ein und hat über die Jahre hinweg umfangreiche Gesetzgebungen eingeführt, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu stärken - auch im Transportsektor bei Reisen per Flugzeug, Zug, Bus oder Schiff. Es gibt EU-weit gültige Verordnungen für die einzelnen Verkehrsmittel, die von den Mitgliedstaaten eingehalten werden müssen. So soll allen Bürger*innen Mobilität, Unabhängigkeit, Zugänglichkeit und das Recht auf notwendige Unterstützung garantiert werden. In Kurzform: Die Beförderung darf Ihnen nicht aufgrund Ihrer Behinderung verweigert werden. Im Gegenteil muss Sie die Verkaufsstelle schon beim Ticketkauf über die speziellen Ausstattungen der Transportmittel informieren. Wir wollen uns einen Überblick verschaffen, was die festgesetzten Rechte und Pflichten in den EU-Verordnungen im Einzelnen bedeuten. 

Rechte bei Bahnreisen

Für Bahnreisende mit Behinderungen schreibt die EU vor, dass Buchungen und Fahrkarten ohne Hürden für alle zugänglich sein müssen und keine zusätzlichen Gebühren für notwendige Hilfen entstehen dürfen. In den Mitgliedsstaaten müssen Bahnhöfe und Züge barrierefrei ausgestattet sein, sodass sie von Reisenden mit Behinderungen genutzt werden können. Außerdem haben sie das Recht auf unentgeltliche Hilfeleistungen an Bahnhöfen und in Zügen, etwa beim Ein- und Aussteigen. Das Personal, das sich um die Bedürfnisse von Reisenden mit Behinderung kümmert, muss für einen gelingenden Umgang mit dieser Personengruppe speziell geschult werden. Zudem dürfen Assistenzhunde auf Zugfahrten mitgenommen werden.

 

Die benötigte Unterstützung muss dem Betreiber bis zu 24 Stunden vor Abfahrt angekündigt werden.


Im Detail können Sie die aktuelle Fassung der Verordnung hier einsehen:

Rechte im Eisenbahnverkehr

Rechte bei Busreisen

Auf Fernbusstrecken (über 250 km) innerhalb der EU haben Reisende mit Behinderungen das Recht auf kostenlose Unterstützung. Dies umfasst beispielsweise Hilfe beim Ein- und Aussteigen. Sollte eine Begleitperson aus Sicherheitsgründen notwendig sein, darf diese kostenfrei mitreisen. Die nationalen Vorschriften können jedoch variieren, weshalb es ratsam ist, sich vor Reiseantritt über die spezifischen Regelungen in den jeweiligen Ländern zu informieren.

 

Für die Unterstützung müssen sich Reisende mindestens 36 Stunden vor Reiseantritt an das Busunternehmen oder den Reiseveranstalter wenden.

 

Im Detail können Sie die aktuelle Fassung der Verordnung hier einsehen:

Rechte im Kraftomnibusverkehr

Rechte bei Flugreisen

Flugreisende mit Behinderungen haben Anspruch auf kostenlose Hilfeleistungen sowohl an Flughäfen als auch an Bord. Die Verordnung gilt für alle Flüge ab einem EU-Flughafen und für Flüge von einem Drittstaat (z. B. USA) in die EU, insofern der Flug von einer EU-Airline durchgeführt wird. Die Unterstützung reicht von der Hilfe bei der Gepäckaufgabe über Hilfe beim Boarding bis hin zur speziellen Betreuung während des Flugs. Bis zu zwei Mobilitätshilfen (z. B. Rollator, Rollstuhl) dürfen kostenfrei mitgenommen werden. Fluggesellschaften sind verpflichtet, auf die besonderen Bedürfnisse von Reisenden mit Behinderungen einzugehen.

 

Voraussetzung dafür ist, dass Reisende die Fluggesellschaften rechtzeitig informieren, mindestens 48 Stunden vor Abflug.

 

Im Detail können Sie die aktuelle Fassung der Verordnung hier einsehen:

Rechte im Flugverkehr

Rechte bei der Nutzung von Fähren und Schiffen

Auch für Reisende mit Behinderungen, die innerhalb der EU Fähren oder Schiffe nutzen, gibt es spezielle Rechte. Die Schiffe müssen nach EU-Recht zugänglich sein und entsprechende Unterstützungsleistungen bereitstellen. Dazu zählen etwa die Hilfe auf dem Weg vom Hafenterminal bis zum Schiff, die Abfertigung aller notwendigen Mobilitätshilfen und bei Kreuzfahrten barrierefreie Kabinen.

 

Der Wunsch nach Hilfeleistungen muss mindestens 48 Stunden vor Reiseantritt beim Reiseveranstalter bzw. bei der Reederei und dem Terminalbetreiber angemeldet werden.

 

Im Detail können Sie die aktuelle Fassung der Verordnung hier einsehen:

Rechte im See- und Binnenschiffsverkehr

Kostenlos mit Bus und Bahn in Deutschland


Wenn Sie schwerbehindert sind und innerhalb Deutschlands verreisen, haben Sie u. U. das Recht auf eine kostenlose Beförderung in Bus und Bahn. Dazu muss in Ihrem Schwerbehindertenausweis eines der Merkzeichen H oder Bl stehen. Bei den Merkzeichen G, aG und Gl können Sie den ÖPNV mit einer Eigenbeteiligung (91 Euro jährlich / 46 Euro halbjährlich) nutzen. Zusätzlich benötigen Sie eine gültige Wertmarke. Mit dem Merkzeichen B können Sie außerdem kostenlos eine Begleitperson mitnehmen.

Fazit: Barrierefrei unterwegs in der EU

Die Rechte von Reisenden mit Behinderungen sind ein fundamentaler Bestandteil der EU-Gesetzgebung, der die Mobilität und Unabhängigkeit von Menschen mit Behinderungen erheblich verbessert. Sie tragen dazu bei, dass Hürden und Herausforderungen beim Reisen abgebaut werden. Die fortlaufende Verbesserung der Zugänglichkeit und das steigende Bewusstsein für die Bedürfnisse von Reisenden mit Behinderungen sind entscheidend, um sicherzustellen, dass alle Menschen die gleichen Möglichkeiten in Sachen Reisen haben.