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Wissenswertes


Finanzierung

Rund um das Thema Reisen stellt sich immer auch die Frage nach der Finanzierung. Dabei haben Menschen mit Behinderung bzw. Pflegegrad im Urlaub gewisse Mehrkosten, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation entstehen. Wie diese gedeckt werden können, wollen wir uns an einem Beispiel ansehen: Karl Musterkunde hat Pflegegrad 3 und verreist für zehn Tage. Unterstützung bekommt er während seines Urlaubs von einer Reiseassistenz. Dabei ergeben sich folgende Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten:

Beispielrechnung

Anzahl der Urlaubstage 10
  • Reisedauer

    Wie lange Sie verreisen wollen, legen Sie natürlich selbst fest. Von einem Wochenendtrip bis hin zu mehreren Wochen am Strand ist alles möglich. In unserem Beispiel dauert die Reise zehn Tage.

Zur Finanzierung können folgende Mittel angesetzt werden

Pflegegeld nach § 26 SGB XI (hier am Beispiel Pflegegrad 3) 573,00 €
  • Pflegegeld

    Wenn Sie Pflegegeld beziehen, kann dieses auch im Urlaub weitergezahlt werden. Die Höhe ist abhängig von Ihrem Pflegegrad:


    • Pflegegrad 1: kein Anspruch
    • Pflegegrad 2: 332,00 €
    • Pflegegrad 3: 573,00 €
    • Pflegegrad 4: 765,00 €
    • Pflegegrad 5: 947,00 €
Verhinderungspflege nach § 39 SGBXI 1.612,00 €
  • Verhinderungspflege

    Mit dem Budget der Verhinderungspflege können sich Hauptpflegepersonen vertreten lassen. Anspruchsberechtigt sind Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2.Die in Anspruch genommene Verhinderungspflege wird von einem Gesamtbudget abgezogen. Insgesamt stehen dafür pro Kalenderjahr 1.612,00 € zur Verfügung.


    Gut zu wissen: Um das Budget der Verhinderungspflege nutzen zu können, braucht Ihre Unterkunft keine besondere Zulassung.

Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI 806,00 €
  • Kurzzeitpflege

    Der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege kann um bis zu 806,00 € aus den unverbrauchten Mitteln der Kurzzeitpflege erhöht werden, insofern Sie mindestens Pflegegrad 2 haben. Damit ergibt sich ein Gesamtbudget von 2.418,00 € im Kalenderjahr.


    Gut zu wissen: Ist Ihre Unterkunft als Kurzzeitpflegeeinrichtung zugelassen, können Sie das volle Budget von 1.774 € ausschöpfen. In diesem Fall kann über die Pflege und Betreuung auch die Unterbringung finanziert werden.


Entlastungsleistung nach § 45b SGB XI 250,00 €
  • Entlastungsbetrag

    Nutzen Sie Betreuungs- oder Entlastungsleistungen vor Ort, die nach Landesrecht zugelassen sind, können Sie diese über den Entlastungsbetrag finanzieren. Dafür steht allen Pflegebedürftigen ein monatliches Budget von 125,00 € zur Verfügung.


    Wenn Sie den monatlichen Betrag einmal nicht (vollständig) nutzen, wird das verbliebene Geld auf den darauffolgenden Kalendermonat übertragen. So können Sie Geld für Betreuungs- und Entlastungsleistungen ansparen. In unserem Beispiel nutzt Herr Musterkunde den Entlastungsbetrag von zwei Monaten (2 x 125,00 € = 250,00 €).


Leistungen nach SGB V -
  • Leistungen nach dem SGB V

    Hat Ihnen eine Ärztin oder ein Arzt medizinische Leistungen nach dem SGB V verordnet, werden diese über die Verordnung mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet. Dazu gehören etwa Pflegeleistungen, Medikamente, Hilfsmittel und Präventionsmaßnahmen.

Tagessatz durch Kostenträger genehmigt 320,00 €
  • Tagessatz durch den Kostenträger

    Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf Erstattung der Reisekosten für ihre Assistenz durch den Sozialhilfeträger. Welcher Kostenträger im Einzelfall zuständig ist, hängt von der Ursache der Behinderung und von der Art der benötigten Hilfe ab. In Frage kommen u. a. Gelder aus der Eingliederungshilfe, das Persönliche Budget, Hilfe zur Pflege, Versicherungen oder Berufsgenossenschaften. 


    Der Tagessatz ist abhängig von der individuellen Versorgungslage und immer Verhandlungssache zwischen Klient*in und dem zuständigen Kostenträger. Herr Musterkunde hat mit seinem Kostenträger einen Tagessatz von 320,00 € ausgehandelt.


Sonstige Zuwendungen 500,00 €
  • Sonstige Zuwendungen

    In unserem Beispiel nutzen wir exemplarisch weitere Zuwendungen. Das kann etwa finanzielle Unterstützung durch Familienangehörige sein. Darüber hinaus gibt es weitere mögliche Zuschüsse von unterschiedlichen Stellen: etwa Stiftungen oder Crowdfunding.


    Eine gute Nachricht für alle pflegebedürftigen Menschen mit Wohnsitz in Bayern: Alle Menschen mit Pflegegrad 2 oder höher bekommen jährlich 1.000 € Landespflegegeld, das sie beispielsweise für die Finanzierung ihres Urlaubs nutzen können.


Urlaubskosten

Reisekosten, Unterkunft (für die Assistenzkraft) 2.750,00 €
  • Reisekosten Assistenzkraft

    Herr Musterkunde reist mit einer Reiseassistenz. Für diese entstehen natürlich Reisekosten durch An- und Abreise sowie Unterkunft. In unserem Beispiel setzen wir hier 2.750,00 € an.


    Grundsätzlich hängt die Anzahl der Assistenzkräfte vom Leistungsumfang ab. Reisen mehrere Assistenzkräfte mit, entstehen entsprechend höhere Reisekosten. 

Begleitung Anreise 399,00 €
  • Begleitung Anreise

    Wenn eine Begleitung während der Anreise gewünscht bzw. nötig ist, entstehen dafür Kosten. In unserem Beispiel betragen diese 399,00 €.

Begleitung Abreise 399,00 €
  • Begleitung Abreise

    Im Einzelfall kann eine Begleitung bei der Abreise notwendig sein. Für Herrn Musterkunde entstehen dadurch Kosten in Höhe von 399,00 €.

Pauschaler Tagessatz Assistenz/Begleitservice 399,00 €
  • Tagessatz Assistenz

    Für eine Reisebegleitung entstehen natürlich auch Ausgaben für die geleistete Arbeit. Das kann von der Unterstützung bei der Tagesgestaltung über Hilfe bei der Körperpflege bis hin zu hauswirtschaftlichen Aufgaben reichen. Die genauen Kosten sind abhängig von den geleisteten Betreuungsstunden. Für unsere Assistenzkräfte berechnen wir eine Tagespauschale von 399,00 € bei acht Stunden Arbeit. Jede weitere Stunde kostet 50,00 €.


    Bei einer Reisedauer von zehn Tagen entstehen Gesamtkosten von 3.999,00 € (10 x 399,00 € = 3.999,00 €).

Gesamtkosten der Assistenz 7.538,00 €
  • Gesamtkosten Assistenz

    Addiert man die Reisekosten der Assistenz (2.750,00 €), die Kosten für An- und Abreise (798,00 €) sowie den Tagessatz für die gesamte Reisedauer (3.999,00 €), ergeben sich Gesamtkosten für die Reisebegleitung in Höhe von 7.538,00 €.

Gesamtfinanzierung / Zuschüsse 6.941,00 €
  • Gesamtfinanzierung / Zuschüsse

    Alle oben aufgeführten Zuschüsse von Pflegegeld bis hin zu sonstigen Zuwendungen ergeben eine Summe von 6.941,00 €.

Eigenanteil für die Assistenz 597,00 €
  • Eigenanteil für die Assistenz

    Herrn Musterkunde bleibt ein Eigentanteil für die Assistenzleisztung in Höhe von 597,00 € (7.538,00 € - 6.941,00 € = 597,00 €).

Eigene Reisekosten des Klienten 2.750,00 €
  • Eigene Reisekosten des Klienten

    In unserer Musterkalkulation entstehen Reisekosten für An- und Abreise, Unterkunft und Verpflegung. Diese müssen in jedem Fall selbst getragen werden. In diesem Beispiel kalkulieren wir mit 2.750,00 € für 10 Tage inkl. aller Kosten.

Gesamtkosten der Reise 10.288,00 €
  • Gesamtkosten der Reise

    Die Gesamtkosten der Reise sezten sich zusammen aus den Kosten für die Assistenz in Höhe von 7.538,00 € und den eigenen Reisekosten von Herrn Musterkunde in Höhe von 2.750,00 €.

Eigenanteil des Klienten 3.347,00€
  • Eigenanteil des Klienten

    Insgesamt entstehen Herrn Musterkunde für die zehntägige Reise mit Assistenzkraft Kosten von 10.288,00 €. Davon kann er 6.941 € über Leistungen der Pflegekasse, Leistungen nach dem SGB V, den Kostenträger und sonstige Zuwendungen abdecken. 


    So bleibt noch ein Eigenanteil von 3.347,00 €, den er selbst tragen muss. Dieser setzt sich zusammen aus seinen eigenen Reisekosten von 2.750,00 € und dem Eigenanteil für die Assistenz von 597,00 €.

(unverbindlich, freibleibende Einschätzung)

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